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PRAXIS
INFORMATIONEN, HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Häufige gestellte Fragen oder Frequently Asked Questions (FAQ) rund um unseren Praxisbetrieb finden Sie hier von uns beantwortet. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, freuen wir uns über Ihre Anfrage per Kontaktformular, so können wir gezielt auf Ihre Anfrage eingehen und diese beantworten.

WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU?
Beim ersten Termin erhalten Sie eine Übersicht mit unseren aktuellen Honorarsätzen. Diese Honorarsätze sind durch den Patienten zu begleichen, unabhängig davon, ob seine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich über Ihre Versicherungsleistung. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter www.privatpreise.de.

WER STELLT MIR EIN REZEPT AUS?
Ihr Hausarzt, Facharzt  oder Ihr Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG?
Die Dauer Ihrer Behandlung ist abhängig von dem Inhalt Ihrer Verordnung. Unsere Regelbehandlungszeit beträgt dabei 30 Minuten. Wir bieten Ihnen jedoch für eine umfangreiche Erstbefundung einen einstündigen Ersttermin an. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es sinnvoll, ein paar Minuten vor dem festgelegten Termin in der Praxis zu sein. Das gibt uns die Zeit, alle Formalitäten im Vorfeld zu erledigen.

WAS WIRD FÜR DAS ERSTE BEHANDLUNG BENÖTIGT?
Für Ihr erstes Training benötigen Sie bequeme Sportkleidung und Sportschuhe. Ein Handtuch und Getränke stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SOLLTE MAN SPORTKLEIDUNG BEI DER BEHANDLUNG TRAGEN?
Wir empfehlen in erster Linie bequeme Kleidung. Wenn es um Trainingseinheiten geht, kann auch Sportkleidung angemessen sein. Natürlich können Sie sich bei uns in Ruhe umkleiden.

WIE VIELE BEHANDLUNGEN ZAHLT DIE KRANKENKASSE?
Das hängt von der Art der Erkrankung ab. Bei einer Erstverschreibung werden zunächst sechs bis zehn Behandlungen verordnet. Der Arzt prüft dann mit dem Patienten die Fortschritte und entscheidet schließlich über die Verordnung weiterer Behandlungen.

KANN ICH AUCH OHNE REZEPT TERMINE VEREINBAREN?
Ohne Rezept haben sie lediglich die Möglichkeit Wellnessmassagen zu buchen. Für alle weiteren Behandlungen bedarf es einer ärztlichen Diagnose.

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABE ICH DIE SELBSTZAHLERLEISTUNGEN ERSTATTET ZU BEKOMMEN?
Eine private Krankenversicherung (PKV): Je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag werden die Leistungen des Rezeptes von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit privater Zusatzversicherung: Je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag werden die Leistungen des Rezeptes von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.

WELCHE MÖGLICHKEITEN HABE ICH DIE SELBSTZAHLERLEISTUNGEN ERSTATTET ZU BEKOMMEN?
Eine private Krankenversicherung (PKV): Je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag werden die Leistungen des Rezeptes von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit privater Zusatzversicherung: Je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag werden die Leistungen des Rezeptes von Ihrer Versicherung zum Teil oder voll erstattet.

KANN ICH AUCH ZU HAUSE BEHANDELT WERDEN?
Selbstverständlich. Wenn Ihnen der Besuch unserer Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann Ihnen der Arzt auch eine physiotherapeutische Behandlung in Form eines Hausbesuchs verordnen

WIE SAGE ICH EINEN TERMIN AB?
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort abzusagen. Wir vereinbaren gerne einen neuen Termin mit Ihnen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, im Falle einer Absage oder Änderung des Termins mindestens 24h vor Beginn der Behandlung abzusagen. Ansonsten müssen wir Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen.

GIBT ES IN DER NÄHE PARKPLÄTZE ODER EINEN BARRIEREFREIEN PRAXISEINGANG?
Auf der Oberbilker Allee befinden sich am Straßenrand viele Parkmöglichkeiten. Über einen Fahrstuhl können Sie unsere Praxis im 1. OG barrierefrei erreichen. Achtung! Für Rollstuhlfahrer ist der Fahrstuhl bedauerlicher Weise zu eng!

WAS PASSIERT NACH ABGESCHLOSSENER BEHANDLUNG?
Um Ihren Therapieerfolg zu erhalten und/oder weiteren Beschwerden vorzubeugen, bieten wir Ihnen nach abgeschlossener Behandlung die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen wie medizinische Trainingstherapie oder Personaltraining in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
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